
Das Anlegen der Fanpage ist relativ einfach, man muss nur die passende URL aufrufen und dann dort den Anweisungen folgen.
Oder pruemConcept übernimmt das für Sie. Und unterstützt auch gerne ihre Fanseite mit einer Co-Moderation. Wie bei der SR Tatort Facebook Seite. Eine prima Werbung! Denn Werbung ist wichtig!
So weit, so gut. Doch Sie möchten mit Ihrer Fanpage aus der Masse der Fanpages herausragen? Weil Ihre Fanpage optisch sehr schön gestaltet ist und dazu noch mit bis zu 12 eigenen individuell designten Reitern und Unterseiten? Siehe mein obiges Beispiel. Dann positionieren Sie sich doch jetzt mit einer professionell gestalteten eigenen Firmen- / Marken-Facebook-Fanpage von pruemConcept und seien Sie Ihren Mitbewerbern schon jetzt mehr als einen Schritt voraus !!
Ein weiteres Ergebnis sehen Sie hier:
http://www.facebook.com/innovativ.in

Und meinen Artikel "Pimp your page" hier:
http://www.innovativ-in.de/facebook-fanpage-diese-moeglichkeit-reitern-sie-_id1982.html
Wir gestalten Ihnen eine Facebook Fanpage, die Ihre "Fans" garantiert begeistern wird. Mit zahlreichen Features wie eigenen individuellen Unterseiten, für mehr Besucher, mehr Aufmerksamkeit, mehr Kunden und dadurch mehr Umsatz. Quasi eine Webseite in der Webseite, mit aussagekräftigen Profilbilder, Videos, Texten, ...usw. Und ganz wichtig: mit einem rechtlich korrekten Impressum!
Das Landgericht Aschaffenburg hatte es einem Unternehmer in einer Entscheidung zur Impressumspflicht auf Facebook von August 2011 untersagt, innerhalb der eigenen Facebook Präsenz kein den gesetzlichen Vorgaben entsprechendes Impressum vorzuhalten. Die Entscheidungen dieser Gerichte zur Impressumspflicht sind jedoch keineswegs überraschend, da das Gesetz gemäß §§ 5 TMG, 55 RfStV vorsieht, dass Anbieter von geschäftsmäßigen, in der Regel gegen Entgelt angebotenen Telemedien ein Impressum bereitzuhalten haben.
Für die geschäftsmäßige Tätigkeit genügt es, wenn das Telemedium auf Grund einer nachhaltigen Tätigkeit mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht erbracht wird. Nicht entscheidend ist also eine gewerbliche Tätigkeit oder ob der Betreiber mit der Seite Geld verdient oder nicht, vielmehr ist jede nicht rein private Präsentation im Internet davon erfasst. Da eine Seite auf Facebook zudem unter den „Telemedien“-Begriff zu fassen ist, besteht für alle Seiten – auch wenn sie lediglich auf Facebook vorgehalten werden – eine Impressumspflicht. Fazit In der Rechtsprechung scheint sich also eine Tendenz herauszubilden, dass auch auf Facebook eine Impressumspflicht besteht.
Damit sind Sie dem Markt derzeit noch um Welten voraus. Nutzen Sie mit pruemConcept jetzt diese Wettbewerbsvorteile zu Ihrem großen Vorteil !Und sollten Sie Ihren Youtube Channel einbinden wollen, so helfen wir Ihnen auch dabei. Oder Ihren Flickr Account, Ihre Pinterestseite, oder, oder.
Darüber hinaus stellen durchdachte und ansprechend gestaltete Landingpages und Kampagnenseiten Ihren Kunden den Nutzen und die Vorteile Ihres Produktes dar und wecken Kaufimpulse. Erreichen Sie die richtigen Konsumenten mit der richtigen Botschaft zur richtigen Zeit und binden Sie Ihre Kunden langfristig an Ihr Unternehmen!
Es ist einfacher als Sie glauben!
Reden Sie doch mal mit pruemConcept darüber! Hier stellen Sie uns Ihre Fragen zu erfolgreichen Facebook Fanpages, besserem Kundendialog, zielgerichteten Landing Pages, Ihrem Youtube Channel in Ihrem eigenen Design.