Funktion von Marken
Eine Definition der als Marke schutzfähigen Zeichen enthält § 3 MarkenG:
Als Marke können alle Zeichen, (insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschl. der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonst. Aufmachungen einschl. Farben und Farbzusammenstellungen) geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines U. von denjenigen anderer U. zu unterscheiden.
Eine Marke dient mithin der Unterscheidung einer Ware eines bestimmten Unternehmens von Waren anderer Unternehmen. Eine Marke kann sowohl für Waren als auch für Dienstleistungen geschützt werden. Bei der Anmeldung einer Marke sind die Waren/Dienstleistungen zu benennen, für die das Zeichen Schutz besitzen soll.
Neben der Marke umfasst das Kennzeichenrecht auch die geschäftlichen Bezeichnungen. Zu den geschäftlichen Bezeichnungen gehören Unternehmenskennzeichen und Werktitel.
pruemConcept arbeitet beim Schutz von Marken eng mit der Wirtschaftskanzlei Wagner Rechtsanwälte in Saarlouis zusammen. Mit Schwerpunkt im IP-Recht und einer Kooperation mit einer Patentanwaltskanzlei vertreten Wagner Rechtsanwälte große und mittelständische Unternehmen – auch und insbesondere führende Werbeagenturen – im In- und Ausland.
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